Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zur Beachtung
Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit Dritten zustande, haftet der Empfänger für die Provision, die er selbst bei Abschluss des Vertrages zu zahlen hätte. Alle Angaben dieses Exposés basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Unser Angebot ist freibleibend; Zwischenverkauf bzw. –vermietung sind ausdrücklich vorbehalten.
Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über das Immobilienbüro Veit Waibel einzuleiten.
Ist dem Empfänger unserer Angebote die Käuflichkeit bzw. Anmietbarkeit des von uns angebotenen Objektes bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
Ursächlicher Zusammenhang
Der den Provisionsanspruch auslösende Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklerangebot und einem nachfolgenden Vertragsabschluss wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Kaufinteressent dasselbe Objekt später noch einmal vom Verkäufer selbst oder von anderen Personen angeboten erhält, unabhängig davon, zu welchen Bedingungen das nochmalige Angebot erfolgt. Zur Vermeidung einer doppelten Provisionszahlungspflicht wird dem Kaufinteressenten empfohlen, weitere Angebote über die vom Makler nachgewiesenen Objekte als bereits bekannt zurückzuweisen und keine zusätzlichen Vermittlungsdienste Dritter in Anspruch zu nehmen.
Maklerprovision
Die vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages an uns zu bezahlende Nachweis- oder Vermittlungsprovision beträgt 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. Sie ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt. Der Makler darf auch für die andere Seite provisionspflichtig tätig werden. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Interessenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes. Die Provisionsforderung wird mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Kommt infolge der Tätigkeit des Immobilienbüros Veit Waibel ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird), so ist eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. der MwSt. vom Käufer an das Immobilienbüro Veit Waibel zur Zahlung fällig. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss 2,38 Monatsmieten/Pacht inkl. MwSt., bei Gewerbe 3,57 Monatsmieten/Pacht inkl. MwSt. für das Mietobjekt einschließlich Garage/Tiefgarage/Stellplatz gemäß Bestellerprinzip an das Immobilienbüro Veit Waibel zu zahlen.
Bestellerprinzip
Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision. Konkret bedeutet das für Sie: Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen. Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch auch künftig der Mieter für die Courtage gerade stehen. Nämlich dann, wenn er selbst ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig zu machen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Sonthofen/Allgäu.
IMMOBILIEN Veit Waibel
Inh. G. Socher
Rothenfelsstraße 24
87509 Immenstadt im Allgäu
Stand: Januar 2019
Lesen Sie auch die Widerrufsbelehrung.